Corona aktuell: Schließung Hundesalon in Dessau rechtswidrig

Geschrieben von john2 am . Veröffentlicht in Allgemein

Durch schriftlichen Bescheid vom 10.6.2021 hat die Stadt Dessau-Roßlau auf Antrag der Rechtsanwaltskanzlei Oliver John die mündliche Schließungsverfügung eines Hundesalons vom 21.1.2021 aufgehoben.

Sachverhalt:

Mit mündlicher Verfügung vom 21.1.2021 ordnete die Stadt Dessau-Roßlau die Schließung eines Hundesalons in Dessau-Roßlau an. Die Inhaberin musste daher mit sofortiger Wirkung die Tätigkeit einstellen. Einige Tage später hob die Stadt Dessau-Roßlau die Schließung telefonisch auf.

Mit Schreiben vom 26.1.2021 wies die Rechtsanwaltskanzlei Oliver John daraufhin, dass das Verwaltungsgericht Magdeburg durch Beschluss vom 19.1.2021 die Schließung eines Hundesalons in Sachsen-Anhalt für rechtswidrig erklärt hatte, weil diese Tätigkeit nicht von der aktuell geltenden Eindämmungsverordnung gedeckt sei. Die Rechtsanwaltskanzlei John forderte die Stadt Dessau-Roßlau daher auf, die bereits erklärte mündliche Schließungsverfügung schriftlich zu bestätigen. Nach mehrmaliger Aufforderung erklärte die Stadt Dessau-Roßlau schriftlich die Rücknahme der Schließungsverfügung. Auf weiteren Antrag hin erklärte die Stadt, dass die Hinzuziehung der Rechtsanwaltskanzlei Oliver John notwendig war.

 

Fazit:

Die ohne jegliche Vorwarnung mitten im laufenden Geschäftsbetrieb erklärte mündliche Schließungsverfügung war rechtswidrig. Der Betrieb eines Hundesalons war nämlich nicht von der zu diesem Zeitpunkt geltenden Eindämmungsverordnung erfasst, weil keine körpernahe Dienstleistung an Menschen vorlag und eine vom zuständigen Ministerium erstellte „Positiv-/Negativliste Sachsen-Anhalt“ keine taugliche Ermächtigungsgrundlage war. Dementsprechend hat die Stadt Dessau-Roßlau wie beantragt die Aufhebung der mündlich erklärten Schließungsverfügung mit Bescheid vom 10.6.2021 verfügt und die Hinzuziehung der Rechtsanwaltskanzlei Oliver John für notwendig erklärt. Dies bedeutet, dass die Stadt die entstandenen Rechtsanwaltskosten zu tragen hat.