Energierecht

Ihr Energieversorgungsunternehmen hat Ihren Fernwärmeversorgungsvertrag gekündigt und bietet einen neuen Vertrag mit wesentlich schlechteren Konditionen an?

Sie fragen sich, ob es überhaupt einen Sinn macht, sich gegen derartige Maßnahmen zu wehren? Und ob: Ich überprüfe zunächst, ob die Kündigung formal korrekt ist, da hier häufig Fehler auftreten. Sollte Ihr Energieversorgungsunternehmen die Kosten für Fernwärme mittels einer Preisanpassungsklausel, die die Änderung des Arbeitskreises ausschließlich an die Preisentwicklung für leichtes Heizöl („HEL“) knüpft berechnen, so spricht einiges dafür, dass die Preiserhöhung unwirksam ist.