Arbeitsrecht

Sie sind Arbeitgeber und möchten einen Mitarbeiter kündigen?

Ich zeige Ihnen Möglichkeiten auf, wie Sie sich am günstigsten und diskretesten von dem Mitarbeiter trennen können.

Oder Sie wissen noch nicht, ob Sie sich von einem Mitarbeiter trennen wollen?

In einem solchen Fall erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Sanktionsmöglichkeiten, die Ihnen zur Verfügung stehen. Ich unterstütze Sie bei der Ermittlung des Sachverhalts und erarbeite für Sie die preisgünstigste Lösung. Auf jeden Fall sollten Sie mich nicht erst aufsuchen, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Je früher Sie meinen Rat suchen, desto mehr kann ich steuernd eingreifen.

Sie haben in Ihrem Unternehmen einen auffällig hohen Krankenstand?

Gerade die häufigen Kurzerkrankungen verursachen hohe Kosten, weil in diesem Fall meistens Entgeltfortzahlung zu leisten ist. Was hilft, ist die Einführung eines an die Besonderheiten Ihres Unter- nehmens angepassten betrieblichen Wiedereingliederungs- managements, mit dem Sie den Krankenstand senken können. Hierbei unterstütze ich Sie.

Sie sind Arbeitnehmer und haben Ärger mit Ihrem Vorgesetzten?

Es hagelt Abmahnungen und Sie werden täglich zu Ihrem Vorgesetzten zitiert. Ihr Arbeitsbereich wird plötzlich verkleinert und Provisionen werden gekürzt. Ihr Arbeitgeber drängt Sie, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. In dieser misslichen Lage unterstütze ich Sie. Und zwar so, dass Sie nach Beendigung des Konflikts wieder ein angenehmes Arbeitsklima haben oder hocherhobenen Hauptes das Unternehmen verlassen.

Sie haben von Ihrem Unternehmen die Kündigung erhalten?

Falls Sie entlassen worden sind, müssen Sie binnen 3 Wochen ab Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben. Ich bespreche mit Ihnen die Erfolgsaussichten. Falls Sie aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden wollen, handele ich mit Ihrem Arbeitgeber diskret einen Vergleich aus, ohne dass Sie vor Gericht erscheinen müssen. Ich bespreche mit Ihnen die Kosten eines Rechtsstreits. Im Arbeitsrecht gilt die Besonderheit, dass  ein Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten nicht besteht, auch wenn Sie einen Rechtsstreit gewinnen. Aber selbst wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, bedeutet dies nicht, dass Sie sich in Ihr arbeitsrechtliches Schicksal fügen müssen: Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Kosten aufzubringen, beantrage ich für Sie Prozesskostenhilfe.

Ich vertrete sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber! Passt das zusammen?

Und ob! Arbeitsrecht gleicht häufig einem Schachspiel. Sie müssen den nächsten Zug des Gegenübers erahnen können.