Baurecht

Sie betreiben eine Baufirma und haben als General- oder Subunternehmer Ihre Leistung (teilweise) erbracht, aber Ihr Auftraggeber verweigert Abnahme und Zahlung und macht Mängel geltend?

Ich prüfe anhand der vertraglichen Vereinbarungen die Durchsetzbarkeit Ihrer Forderung, analysiere die Einwendungen und verhandele mit Ihrem Vertragspartner. Dabei vertrete ich Ihre Interessen mit dem notwendigen wirtschaftlichen Augenmaß. Sollte eine Einigung scheitern, bereite ich für Sie die gerichtliche Auseinandersetzung vor, erläutere Ihnen das Kostenrisiko und vertrete Sie vor Gericht.

Nach Abschluss der Arbeiten schickt Ihnen Ihr Auftraggeber ein Kostenangebot für angeblich erforderliche Mangelbeseitigungsarbeiten und kündigt Schadensersatz an?

Auch in diesem Fall überprüfe ich für Sie die Rechtslage, nur eben umgekehrt: Ich ermittele die Berechtigung der geltend gemachten Ansprüche und baue für Sie eine den Besonderheiten des Falles angepasste Verteidigungsstrategie auf.

Sie haben sich mit Ihrem Unternehmen an der Ausschreibung eines öffentlichen Auftrages beteiligt und sind nur zweiter Sieger geworden?

Ich zeige Ihnen die Möglichkeiten des Rechtsschutzes oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte auf und erarbeite für Sie Strategien zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Mein Rat kann aber auch darin bestehen, von einer Auseinandersetzung abzusehen, wenn die Erfolgsaussichten gering sind.

Sie haben ein Haus gebaut oder renoviert oder eine sonstige Handwerkerleistung in Auftrag gegeben? Die Leistung hat Mängel?

Ich prüfe vor Ort die Situation und mache zunächst eine Bestandsaufnahme. Falls sachverständige Hilfe erforderlich ist, vermittele ich Ihnen auf Wunsch einen erfahrenen Gutachter, der die Mängel dokumentiert. Ich verhandele mit Ihrem Auftraggeber über eine außergerichtliche Lösung. Falls eine gerichtliche Auseinandersetzung unausweichlich ist, vertrete ich Sie vor Gericht.