Corona aktuell: Beschluss des BGH: Familiengerichte haben keine Zuständigkeit bezüglich Coronamaßnahmen an Schulen

Geschrieben von john2 am . Veröffentlicht in Allgemein

Der BGH hat durch Beschluss vom 6. Oktober 2021 – XII ARZ 35 / 21 in mehreren Parallelverfahren entschieden, dass Familiengerichte keine Zuständigkeit für Anordnungen gegenüber Schulen auf das Unterlassen von Corona – Schutzmaßnahmen haben.

Der Sachverhalt:

Die Mutter einer 15-jährigen Schülerin hatte sich an ein Familiengericht gewandt und beantragt, gegenüber Lehrkräften und der Schulleitung einer Gesamtschule einstweilig anzuordnen, die schulintern getroffenen Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Corona, insbesondere die Verpflichtung zum Tragen einer Maske, Abstandsgebote und gesundheitlichen Testungen vorläufig auszusetzen. Das Familiengericht erklärte den Rechtsweg für unzulässig und verwies das Verfahren an das Verwaltungsgericht. Das Verwaltungsgericht wies die Angelegenheit an das Familiengericht mit Hinweis auf dessen Zuständigkeit zurück. Das Familiengericht legte den Rechtsstreit dem BGH zur Bestimmung des zuständigen Gerichts vor.

Die Entscheidung:

Der BGH hat klargestellt, dass ein Familiengericht keine Befugnis zum Erlass von Anordnungen zur Durchsetzung des Kindeswohls gegenüber schulischen Behörden hat. Die gerichtliche Kontrolle derartiger Behördenhandlungen ob liegt den Verwaltungsgerichten. Der BGH hat wegen unüberwindbarer verschiedener Prozessgrundsätze das Verfahren nicht dem Familiengericht zugewiesen. Es hat das Verfahren eingestellt.

Fazit:

Das Familiengericht hat bei einer Gefährdung des Kindeswohls von Amts wegen die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwehr der Gefahr erforderlich sind. Hierbei kann das Gericht in Angelegenheiten der Personensorge auch Maßnahmen mit Wirkung gegen einen Dritten treffen. Ein Familiengericht kann aber grundsätzlich keine Anordnungen zur Durchsetzung des Kindeswohls gegenüber schulischen Behörden erlassen. Dafür sind ausschließlich die Verwaltungsgerichte zuständig. Diese Entscheidung ist richtig. Im April 2021 hat ein Familienrichter in Weimar unter Hinweis auf das Kindeswohl für 2 Schulen alle Corona – Maßnahmen aufgehoben. Das Oberlandesgericht Thüringen hatte diesen Beschluss aufgehoben, den Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten für unzulässig erklärt und das Verfahren eingestellt (OLG Jena, Beschluss vom 14. Mai 2021 Az.1 UF 136 / 21).